Sprachtherapie wird generell von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegt.
Heilmittelverordnungen können von den unten aufgelisteten Ärzten ausgestellt werden:
Kinder- und Jugendärzte
Hausärzten/ Allgemeinmediziner
Neurologen
Hals-/Nasen-/ Ohrenärzte
Phoniater und Pädaudiologen
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Kinder- und Jugendpsychiater
Private Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Behandlungskosten. Gerne machen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.