Kostenübernahme / Verordnungsweg

Sprachtherapie wird generell von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegt.

Heilmittelverordnungen können von den unten aufgelisteten Ärzten ausgestellt werden:

  • Kinder- und Jugendärzte
  • Hausärzten/ Allgemeinmediziner
  • Neurologen
  • Hals-/Nasen-/ Ohrenärzte
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater

Private Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Behandlungskosten. Gerne machen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.

Kontaktieren Sie uns gerne!