Sprachtherapie wird generell von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegt.
Heilmittelverordnungen können von den unten aufgelisteten Ärzten ausgestellt werden:
- Kinder- und Jugendärzte
- Hausärzten/ Allgemeinmediziner
- Neurologen
- Hals-/Nasen-/ Ohrenärzte
- Phoniater und Pädaudiologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
Private Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Behandlungskosten. Gerne machen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Kontaktieren Sie uns gerne!